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Wahlrecht in Deutschland

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Der Maastrichter Vertrag gewährt den EU-Bürger:innen ein Wahlrecht bei den Gemeinde- und Europawahlen in Ihrem Wohnland in der EU. Schweizer Bürger:innen können sich lediglich als Schweizer Wähler:innen im Ausland beim Konsulat anmelden. 

Sich als Schweizer Wähler:in im Ausland registrieren

Die Anmeldung als Schweizer Wähler:in im Ausland muss beim zuständigen Konsulat für den Wohnbezirk geleistet werden.

Zuletzt geändert am 31.07.2023
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