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Zölle und Verbrauchssteuern

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Zölle und Verbrauchssteuern

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Warenverkehr innerhalb der EU

Der Verkehr von Waren innerhalb der EU ist nicht zollpflichtig. Mit der Zollunion wurden die Zölle an den Grenzen innerhalb der EU abgeschafft und ein einheitliches System zur Besteuerung von Einfuhren eingeführt. Die Zollunion ist ein einheitlicher Handelsraum, in dem alle Waren frei verkehren, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder aus Drittländern eingeführt wurden.

Aus jedem Land der Europäischen Union können Sie Waren abgabenfrei mitbringen, wenn Sie für Ihren persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind. Bei manchen Waren allerdings sind Besonderheiten zu beachten. Für Genussmittel (beispielsweise Branntwein, Bier, Tabak) und für Energieerzeugnisse werden EU-weit Verbrauchsteuern erhoben. Hinsichtlich der Steuersätze bestehen jedoch weiterhin Unterschiede. Kaffeewaren und alkoholhaltige Süßgetränke (sogenannte Alkopops) werden sogar nur rein national besteuert. Im Verkehr mit diesen Waren sind deshalb Beschränkungen zu beachten, das heißt, selbst im innergemeinschaftlichen Verkehr können nur maximale Richtmengen über die Grenze gebracht werden.

Für bestimmte Waren werden zwar keine Verbrauchssteuern erhoben, aber es existieren Einschränkungen im Warenverkehr: zum Beispiel bei Arzneimitteln, Feuerwerkskörpern, Kulturgütern und Waffen. Auch Bargeld über 10.000 € muss beim Grenzübertritt auf Nachfrage hin angezeigt werden.

Warenverkehr in die Schweiz

Da die Schweiz hingegen kein Mitgliedsstaat der EU ist, fallen bei jedem Warenverkehr über die Grenze grundsätzlich Zölle an − von bestimmten Ausnahmen (zum Beispiel bei einem Umzug) abgesehen.

Darüber hinaus gibt es weitere Beschränkungen, zum Beispiel bei Bargeld (Anzeigepflicht) oder bei bestimmten Waren (zum Beispiel Medikamente, Waffen usw.).

Auskünfte zu den im Einzelnen geltenden Regelungen beim Warenverkehr über die Landesgrenzen erteilt die zuständige Zollbehörde.

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Zuletzt geändert am 02.11.2022
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