Leistung zur Betreuung von Kindern in Deutschland
Zum PDF-Export hinzufügenBetreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater
Für Kinder unter drei Jahren, die bei einer qualifizierten Tagesmutter oder einem qualifizierten Tagesvater betreut werden, kann in manchen Landkreisen ein Zuschuss beantragt werden. Zuständig sind meistens die Landratsämter des Wohnortes.
Leistung zur Betreuung von Kindern in Frankreich
Zum PDF-Export hinzufügenKinderbetreuungszuschuss "Complément de libre choix du mode de garde"
Der Kinderbetreuungszuschuss complément de libre choix du mode de garde (CMG) ist eine Geldleistung, die die Vergütung einer zugelassenen Tagesmutter oder eines Tagesvaters für Ihr unter sechs Jahre altes Kind teilweise zurückerstattet. Die Inanspruchnahme eines Vereins oder Unternehmens, das Tagesmütter und Tagesväter beschäftigt, sowie einer Mikrokrippe ist ebenfalls möglich.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach Ihrer finanziellen Situation sowie nach der Anzahl und dem Alter der unterhaltsberechtigten Kinder. Die Leistung deckt bis zu 85% der Vergütung, sodass Sie für die restlichen 15% aufkommen müssen. Die Leistung wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt und endet sobald eine der Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist. Sie wird für jedes Kind gezahlt.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F345.
Leistung zur Betreuung von Kindern in der Schweiz
Zum PDF-Export hinzufügenIn der Schweiz existiert kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Betreuungsgeld. Die einzelnen Kantone sind aber frei, solche Zulagen vorzusehen. Abhängig vom Kanton, in welchem der Arbeitsplatz liegt, kann also unter Umständen ein Anspruch auf Betreuungsgeld gegeben sein. Der oder die Arbeitgeber:in oder die zuständige Ausgleichskasse (vgl. hier) geben entsprechende Auskünfte.
Weiterführende Links
- Kinderbetreuung - ch.ch
- https://www.ch.ch/de/kinderbetreuung/