Familienleistungen, Elternzeit, Mutterschutz
Zum PDF-Export hinzufügenFamilienleistungen sind zum einen Zuschüsse, die Familien erhalten (beispielsweise Kindergeld), bis die Kinder selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Zum anderen gehören zu den Familienleistungen aber auch Leistungen, die in den ersten Lebensjahren des Kindes gewährt werden, wenn ein Elternteil nicht voll erwerbstätig ist und sich stattdessen der Kinderbetreuung widmet (Elterngeld, Betreuungsgeld). In Deutschland, Frankreich und in den Kantonen der Nordwestschweiz werden unterschiedliche Leistungen entsprechend der jeweiligen nationalen (bzw. kantonalen in der Schweiz) Regelungen gezahlt.
Als Grenzgängerin oder Grenzgänger müssen Sie in der Regel sowohl im Wohnland als auch im Beschäftigungsland einen Antrag stellen.
Veränderungen der persönlichen Situation (Arbeitslosigkeit, Geburt eines weiteren Kindes, Arbeitsaufnahme oder Beschäftigungsbeendigung, Wohnortwechsel usw.) sollten die Familienkassen von den beiden Ländern umgehend mitgeteilt werden, damit diese die sich daraus ergebenden neuen Ansprüche berechnen können. So kann eine eventuell fällige Rückzahlung von zu viel bezogenen Leistungen vermieden werden.
Einen Überblick über Familienleistungen in Frankreich und Deutschland finden Sie in der Broschüre "Travailleur frontalier - Naissance d'un enfant" (auf Französisch).
Unsere Broschüre: Geburt eines Kindes
- Geburt eines Kindes: Grenzgänger:innen Deutschland/Frankreich (de)
- Typ: PDF — Größe: 1 MB
- Familienleistungen → Vorrangiges Land für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
- Familienleistungen → Verschiedene Familienleistungen in Deutschland, in Frankreich und in der Schweiz
- Familienleistungen → Elternzeit und Elterngeld
- Familienleistungen → Betreuungsgeld
- Familienleistungen → Mutterschaft
- Familienleistungen → Überblickstabelle: Welches Land zahlt in welchem Fall die Familienleistung?