Auch die Invalidenversicherung ist Teil des sogenannten Drei-Säulen-Konzepts. Alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich als obligatorisch bei der schweizerischen Invalidenversicherung (IV) versichert.
Ein guter Überblick findet sich auf der Internet-Seite der Schweizerischen AHV/IV, hier insbesondere auch in den Merkblättern:
- 4.01 - Leistungen der Invalidenversicherung (IV),
- 4.06 - Das IV-Verfahren,
- 4.12 - Früherfassung und Frühintervention,
Auf diesen Quellen basieren weitgehend die hier folgenden Informationen. Sie vermitteln nur eine allgemeine Übersicht. Für detaillierte Auskünfte und Fragen können Sie sich an Ihre IV-Stelle wenden, die Sie gerne und kompetent berät oder an die zuständige Stelle weiterverweist: Ansprechpartner - IV-Stellen