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Altersrente in Deutschland

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Die Altersversorgung aus der gesetzlichen Sozialversicherung wird von der Deutschen Rentenversicherung getragen. In ihr sind grundsätzlich alle Arbeitskräfte versichert; für Beamtinnen und Beamte sowie Selbständige gelten andere Vorsorgesysteme. Eine allgemeine gesetzliche Zusatzversorgung existiert nicht. Einzelne Tarifverträge oder Arbeitsverträge können jedoch eine betriebliche Zusatzversorgung vorsehen. Die private Altersvorsorge wird durch steuerliche Anreize, wie zum Beispiel die Riester-Rente, gefördert.

Beachten Sie: INFOBEST beschäftigt sich lediglich mit der gesetzlichen Rentenversicherung.

Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Altersrente

Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Regelaltersrente in Deutschland sind:

  • Eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren in der EU; darunter fallen auch Ersatzzeiten wie Mutterschutz oder Arbeitslosigkeit. Für die fünfjährige Wartezeit werden alle Beitragszeiten berücksichtigt, die Sie in einem Mitgliedstaat zurückgelegt haben.

  • Davon eine deutsche Versicherungszeit von mindestens einem Jahr.

  • Das Erreichen des Renteneintrittsalters.

Die Regelaltersgrenze zum Erhalt einer Rente wurde stufenweise von 65 auf 67 Jahre je nach Geburtsjahr angehoben (siehe Tabelle). Manchmal ist es jedoch möglich, bereits früher seine Altersrente zu beantragen, wenn Abschläge in Kauf genommen werden.

Außerdem ist es in folgende Fälle möglich abschlagsfrei früher die Rente zu nehmen:

  • Schwerbehinderungsgrad von 50

  • langjährig unter Tage beschäftigte Personen

  • Arbeitslosigkeit vor der Rente (für Personen die bis 1952 geboren sind)

  • besonders langjährige Versicherte (mind. 45 Jahre Beitragszeit insgesamt)

Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat vor dem festgeschriebenen Alter dem man die Rente nimmt.

Beispiel: Eine versicherte Person ist in 1955 geboren. Sie müsste also bis zu einem Alter von 65 Jahren und 9 Monaten warten um ihre Rente abschlagsfrei nehmen zu können. Sie entscheidet sich mit 65 Jahren, also 9 Monate früher ihre Rente zu nehmen. Der Abschlag beträgt dann 2,7 % (9x 0,3 %) und dies für immer.

Berechnung der Rente

Die Berechnungsformel ist Folgende:  EP x ZF x RAF x AR = Monatliche Brutto Rente

EP: Entgeltpunkte
ZF: Zugangsfaktor
RAF: Rentenartfaktor
AR: Aktueller Rentenwert

Die Ermittlung dieser Zahlen ist ziemlich komplex. Die INFOBESTen raten eine Rentenauskunft schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.

Anhebung der Rentenaltersgrenzen in Deutschland

Weiterführende Links

Zuletzt geändert am 12.09.2023
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