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Unfall und Arbeitsunfall

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Alle Arbeitskräfte der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind grundsätzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die europäische Verordnung EG Nr. 883/2004 sieht vor, dass alle Angestellten in dem Land versichert sind, wo sie ihre Tätigkeit ausüben.

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Zuletzt geändert am 03.04.2024
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