Unfall und Arbeitsunfall
Zum PDF-Export hinzufügenAlle Arbeitskräfte der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind grundsätzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die europäische Verordnung EG Nr. 883/2004 sieht vor, dass alle Angestellten in dem Land versichert sind, wo sie ihre Tätigkeit ausüben.
- Sozialversicherung → Unfall und Arbeitsunfall → Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland
- Sozialversicherung → Unfall und Arbeitsunfall → Gesetzliche Unfallversicherung in Frankreich
- Sozialversicherung → Unfall und Arbeitsunfall → Gesetzliche Unfallversicherung in der Schweiz