Behandlungsmöglichkeiten für die Angehörigen von Grenzgänger:innen
Zum PDF-Export hinzufügenNicht berufstätige Familienangehörige von Grenzgänger:innen, wie Ehegatten oder Kinder, können in Frankreich sowie in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden. Wenn eine Person eines Ehepaars auch im Wohnland krankenversichert ist, müssen die Kinder grundsätzlich über diese versichert werden.
Mitversicherte Familienangehörige können in der Regel nur nach den Vorschriften des Wohnlandes ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Dennoch können unter gewissen Bedingungen auch Leistungen im Erwerbsland der versicherten Person in Anspruch genommen werden.
Um die Möglichkeit einer Familienversicherung und die Behandlungsmöglichkeiten Ihrer Angehörigen im Einzelfall abzuklären, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.
In der Schweiz gibt es keine kostenlose Familienversicherung für nicht berufstätige Familienmitglieder. Für jedes Familienmitglied muss daher eine separate Versicherung abgeschlossen werden und eine eigene Prämie gezahlt werden.
Weiterführende Links
- TRISAN: Informationen für Bürger:innen
- Ratgeber Krankenversicherung für Grenzgänger:innen, Leitfaden für die Patientenmobilität am Oberrhein, Infoblätter zur Pflege in Deutschland und Frankreich
- https://www.trisan.org/buergerinfos