Informationen zu Deutschland, Frankreich und der Schweiz
Zum PDF-Export hinzufügenIn den Unterrubriken finden Sie einerseits eine Sammlung von Links zu offiziellen Informationsquellen der drei Staaten, andererseits eine Zusammenstellung der häufigsten grenzüberschreitenden Fragen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus.
Die Inhalte werden laufend überarbeitet und ergänzt. Wir bitten Sie angesichts der enorm dynamischen Situation um Verständnis dafür, dass evtl. nicht immer alles auf dem neusten Stand ist. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte über die offizielle Linksammlung!
- COVID-19 – Informationen F/D/CH → Links D/F/CH
- COVID-19 – Informationen F/D/CH → FAQ Schweiz
- COVID-19 – Informationen F/D/CH → FAQ Deutschland
- COVID-19 – Informationen F/D/CH → FAQ Frankreich
Interaktives COVID-Einreisetool
Sie möchten die Grenze überqueren? Mit unserem COVID-Einreisetool erfahren Sie, welche Regeln in der Oberrhein-Region gelten.Grenzüberquerung / Auslandreisen
Zum PDF-Export hinzufügenWelche Einschränkungen gibt es hinsichtlich der Überquerung der Grenze zur Schweiz?
Zurzeit gibt es keine Einreisebeschränkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie. Zur Einreise in die Schweiz müssen keine Impf-, Genesungs- oder Testnachweise erbracht werden. Weitere Informationen zu Visa, Reisedokumenten etc. finden Sie auf der Seite des SEM.
Der interaktive Travelcheck zeigt Ihnen, welche Einreisebestimmungen auf Ihre individuelle Situation zutreffen. Er berücksichtigt sowohl die Einreisebestimmungen des BAG als auch diejenigen des SEM.
Weiterführende Links
- SEM - FAQ Einreise
- https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/einreise/faq.html
- BAG - Empfehlungen für Reisende (COVID-19)
- https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende.html#-943967184
Corona-Bestimmungen im Alltag
Zum PDF-Export hinzufügenEnde März 2022 hat der Bundesrat die letzten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aufgehoben und die besondere Lage beendet. Die epidemiologische Entwicklung bleibt aber unsicher. Deshalb sind bis mindestens im Frühling 2023 eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig. Mit dem Wechsel in die normale Lage ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Kantone zuständig dafür, allfällige Massnahmen wie Isolation, Maskenpflicht oder Zugangsbeschränkungen anzuordnen und untereinander zu koordinieren.
Informieren Sie sich beim entsprechenden Kanton, welche kantonalen Maßnahmen gelten! Wo die kantonalen Maßnahmen strenger sind als die nationalen, gilt es diese zu beachten. Die Links zu den Informationsangeboten der Kantone finden Sie auf der Webseite www.ch.ch.
Weiterführende Links
- BAG - Coronavirus
- https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html
Kurzarbeit, Erwerbsausfall
Zum PDF-Export hinzufügenDie wichtigsten Informationen betreffend die Kurzarbeitsentschädigung finden Sie auf der Website www.arbeit.swiss.
Bei Fragen zur Erwerbsausfallentschädigung kontaktieren Sie bitte das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV oder Ihre Ausgleichskasse.
Zuletzt geändert am 03.11.2022Homeoffice
Zum PDF-Export hinzufügenAnspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice oder Pflicht des Arbeitnehmers zum Homeoffice?
Unter dem Begriff Homeoffice wird jene Arbeit verstanden, die Arbeitnehmer/innen ganz oder teilweise, regelmäßig oder unregelmäßig von zu Hause aus verrichten. Dabei ist der häusliche Arbeitsplatz normalerweise mit dem betrieblichen Arbeitsplatz durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden.
Von Gesetzes wegen besteht normalerweise kein Anspruch auf ein Arbeiten von zu Hause aus. Auch der/die Arbeitgeber/in kann seinerseits nicht ohne Weiteres Homeoffice verordnen. Gewährt der/die Arbeitgeber/in diese Arbeitsform, sollte im Arbeitsvertrag oder in einem gesonderten Reglement als integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrages ein Vermerk unter „Arbeitsort“ angebracht werden. In der aktuellen Notlage sind die Arbeitgeber/innen von Seiten der Behörden dazu aufgefordert worden, bei der Bewilligung von Homeoffice flexibel zu sein.
Suchen Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber nach einer Lösung, die möglichst gleichermaßen den betrieblichen, wie den nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechnung trägt!
Homeoffice im grenzüberschreitenden Kontext: Verlängerte Sonderregelungen für Grenzgänger:innen
- Homeoffice: Verlängerte Sonderregelungen für Grenzgänger:innen (de)
- Typ: PDF — Größe: 123 KB
Weiterführende Links
- SECO - Homeoffice
- https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Broschuren/homeoffice.html
- SECO - Homeoffice in Pandemiezeiten
- https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Merkblatter_und_Checklisten/merkblatt_homeoffice_covid19.html
- BSV - Sozialversicherungen im internationalen Kontext (COVID-19)
- https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/int/grundlagen-und-abkommen/int-corona.html
Disclaimer
Zum PDF-Export hinzufügenAlle Angaben in diesen FAQs wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotz sorgfältiger Prüfung und insbesondere angesichts der kontinuierlich sich ändernden Ausgangslage übernehmen wir für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.