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Kindergeld in Deutschland

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Familien mit Wohnsitz Frankreich und Arbeitsort Deutschland

Angehörige von Streitkräften (NATO): 

Familienkasse Offenburg
Weingartenstraße 3
D-77654 Offenburg (diese Adresse nicht für die Post benutzen)
Tel.: +49 (0)781/9393606
E-Mail: Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West.F31@arbeitsagentur.de

 

Postanschrift für alle aus Frankreich kommenden Anträge:

Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse Baden-Württemberg West
D - 76088 Karlsruhe

Familien mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort in Deutschland

Familienkasse Lörrach

Adresse:

Brombacher Str. 2
D-79539 Lörrach

(diese Adresse nicht für die Post benutzen)

 

Postanschrift:

Alle Briefe für die Familienkassen Lörrach und Offenburg
werden zentral in Karlsruhe eingescannt.
Schicken Sie alle Briefe an:

Familienkasse Baden-Württemberg West
D-76088 Karlsruhe

  • Tel: 0800 4 5555 30 (persönliche Anliegen; gebührenfrei; nur aus dem deutschen Telefonnetz erreichbar) Montag - Freitag 08.00 - 18.00 Uhr
  • Tel: 0800 4 5555 33 (Auszahlungstermine; nur aus dem deutschen Telefonnetz erreichbar) - täglich 00:00 - 24:00 Uhr
  • Tel: +49 (0)911 12031010 (für Anrufe aus dem Ausland; gebührenpflichtig)

Fax: +49 (0)7621/178260585
E-Mail: Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West.F31@arbeitsagentur.de

Bezug von Renten/Waisenrenten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung

Familienkasse Nürnberg
Solgerstraße 1
D-90429 Nürnberg

E-Mail: Familienkasse-Nuernberg@arbeitsagentur.de

Zuletzt geändert am 12.11.2021

Elterngeld in Deutschland

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Familien mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Baden-Württemberg

L-Bank
D-76113 Karlsruhe
Besucheradresse: Schlossplatz 12
Hotline Familienförderung
Tel.: 0800 6645 471 (gebührenfrei; nur aus dem deutschen Telefonnetz erreichbar)
Fax: +49 (0)721 150-3191
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de

Online-Antragsstellung: https://www.l-bank.de/allgemein/familienfoerderung/schritte-zum-elterngeld.html


Familien mit Wohnsitz oder Arbeitsort Rheinland-Pfalz

Die zuständige Kreisverwaltung ihres Wohnortes oder Ihres Arbeitsortes. Bitte informieren Sie sich unter: https://mffki.rlp.de/de/themen/familie/gute-zukunft-fuer-alle-kinder-und-eltern/finanzielle-leistungen/elterngeld/

Online-Antragsstellung: https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld

Zuletzt geändert am 12.11.2021

Informationen für die Schweiz

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Für detaillierte Auskünfte und Fragen können Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse oder deren Zweigstellen wenden, die Sie gerne und kompetent beraten.

Weiterführende Links

Zuletzt geändert am 26.10.2022

Überblickstabelle: Welches Land zahlt in welchem Fall die Familienleistung?

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Vorrangigkeitsregelung in Abhängigkeit von verschiedenen Arbeits- und Wohnsituationen

 

Ein Elternteil…

Der andere Elternteil…

… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Deutschlands*

… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Frankreichs*

… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Schweiz*

… geht keiner beruflichen Tätigkeit nach

Die Familie hat ihren Wohnsitz in Deutschland

… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Deutschlands*

Alle Leistungen werden von Deutschland ausbezahlt

Deutschland ist vorrangig, Frankreich zahlt Differenzzulage

Deutschland ist vorrangig, Schweiz zahlt Differenzzulage

Alle Leistungen werden von Deutschland ausbezahlt

… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Frankreichs*

Deutschland ist vorrangig, Frankreich zahlt Differenzzulage

Frankreich ist vorrangig. In Deutschland ggf. Unterschiedsbetrag beim Elterngeld; Kindergeld nur wenn keine Leistung in Frankreich!

Beschäftigungsland, das die höheren Leistungen bezahlt, ist vorrangig**. Anspruch in Deutschland mit den Zuständigen Kassen abklären!

Frankreich ist vorrangig, Deutschland zahlt einen Unterschiedsbetrag

… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Schweiz*

Deutschland ist vorrangig, Schweiz zahlt Differenzzulage

Beschäftigungsland, das die höheren Leistungen bezahlt, ist vorrangig. ** Anspruch in Deutschland mit den zuständigen Kassen abklären!

Schweiz ist vorrangig. In Deutschland ggf. Anspruch auf Elterngeld; Kindergeld nur, wenn kein Anspruch auf Kinderzulage in der Schweiz besteht

Schweiz ist vorrangig, Deutschland zahlt einen Unterschiedsbetrag

… geht keiner beruflichen Tätigkeit nach

Alle Leistungen werden von Deutschland ausbezahlt

Frankreich ist vorrangig, Deutschland zahlt einen Unterschiedsbetrag

Schweiz ist vorrangig, Deutschland zahlt einen Unterschiedsbetrag

Alle Leistungen werden von Deutschland ausbezahlt

Die Familie hat ihren Wohnsitz in Frankreich

… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Deutschlands*

Deutschland ist vorrangig, Frankreich zahlt einen Unterschiedsbetrag

Frankreich ist vorrangig, Deutschland zahlt eine Differenzzulage

Beschäftigungsland, das die höheren Leistungen bezahlt, ist vorrangig** Unterschiedsbetrag in Frankreich

Deutschland ist vorrangig, Frankreich zahlt einen Unterschiedsbetrag

… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Frankreichs*

Frankreich ist vorrangig, Deutschland zahlt eine Differenzzulage

Alle Leistungen werden von Frankreich ausbezahlt

Frankreich ist vorrangig, Schweiz zahlt eine Differenzzulage

Alle Leistungen werden von Frankreich ausbezahlt

… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Schweiz*

Beschäftigungsland, das die höheren Leistungen bezahlt, ist vorrangig.** Unterschiedsbetrag in Frankreich

Frankreich ist vorrangig, Schweiz zahlt eine Differenzzulage

Schweiz ist vorrangig, Frankreich zahlt einen Unterschiedsbetrag

Schweiz ist vorrangig, Frankreich zahlt einen Unterschiedsbetrag

… geht keiner beruflichen Tätigkeit nach

Deutschland ist vorrangig, Frankreich zahlt einen Unterschiedsbetrag

Alle Leistungen werden von Frankreich ausbezahlt

Schweiz ist vorrangig, Frankreich zahlt einen Unterschiedsbetrag

Alle Leistungen werden von Frankreich ausbezahlt

Die Familie hat ihren Wohnsitz in der Schweiz

… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Deutschlands*

Deutschland ist vorrangig. Anspruch in der Schweiz mit der zuständigen Kasse klären

Beschäftigungsland, das die höheren Leistungen bezahlt, ist vorrangig** Anspruch in der Schweiz mit der zuständigen Kasse klären!

Schweiz ist vorrangig, Deutschland zahlt Differenzzulage

Deutschland ist vorrangig, Schweiz zahlt einen Unterschiedsbetrag

… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Frankreichs*

Beschäftigungsland, das die höheren Leistungen bezahlt, ist vorrangig** Anspruch in der Schweiz mit der zuständigen Kasse klären!

Alle Leistungen werden von Frankreich ausbezahlt. Anspruch in der Schweiz mit der zuständigen Kasse klären

Schweiz ist vorrangig, Frankreich zahlt Differenzzulage

Frankreich ist vorrangig, Schweiz zahlt einen Unterschiedsbetrag

… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Schweiz*

Schweiz ist vorrangig, Deutschland zahlt Differenzzulage

Schweiz ist vorrangig, Frankreich zahlt Differenzzulage

Alle Leistungen werden von der Schweiz ausbezahlt

Alle Leistungen werden von der Schweiz ausbezahlt

… geht keiner beruflichen Tätigkeit nach

Deutschland ist vorrangig, Schweiz zahlt einen Unterschiedsbetrag

Frankreich ist vorrangig, Schweiz zahlt einen Unterschiedsbetrag

Alle Leistungen werden von der Schweiz ausbezahlt

Alle Leistungen werden von der Schweiz ausbezahlt

 

* „... unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Landes X" bedeutet, dass die Person entweder in einem Vertragsverhältnis zu einem Arbeitgeber im Land X steht oder im Land X Leistungen wegen Arbeitslosigkeit bezieht. Achtung Selbständige: Es können Ausnahmeregelungen für Sie bestehen!


** Anderes Beschäftigungsland erstattet dem vorrangigen Träger die Hälfte.

 

 

Unterschiedsbeträge

Achtung: Wenn Sie in Deutschland oder der Schweiz wohnen, gelten dort andere Regeln für die Auszahlung von Unterschiedsbeträgen als in Frankreich!

Deutschland zahlte bis Anfang 2009 keinen Unterschiedsbetrag, wenn beide Elternteile im Ausland arbeiteten und die Familie in Deutschland wohnte. Im Zuge der Rechtssprechung des EUGH (sog. „Bosmann-Urteil“) können seit Anfang 2009 Familienleistungen auch in diesen Fällen von Deutschland ausbezahlt werden, wobei für das Elterngeld und für das Kindergeld unterschiedliche Regeln gelten: beim Elterngeld gewährt Deutschland einen Unterschiedsbetrag unter Anrechnung der ausländischen Leistung, das Kindergeld wird dagegen nur dann gewährt, wenn keine vergleichbare Leistung existiert.

Wenn Sie in der Schweiz wohnen und beide Elternteile im Ausland arbeiten, sollten Sie sich bei der für die Familienleistungen zuständigen Behörde informieren, inwieweit die EUGH-Rechtsprechung angewandt wird.

Zuletzt geändert am 05.07.2021

Überblickstabelle: Familienleistungen in Frankreich, Deutschland und der Nordwestschweiz

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  Deutschland Frankreich Schweiz

Familienleistungen

Kindergeld

- Ab dem ersten Kind

- Einkommensunabhängig

- Ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr (ohne Berücksichtigung der Einkünfte des Kindes);
danach bei Ausbildung des Kindes bis 25. Lebensjahr oder Arbeitslosigkeit bis zum 21. Lebensjahr, (Berücksichtigung der Art der Einkünfte des Kindes);

- behinderte Kinder ohne Altersbegrenzung

Leistungshöhe:

- 219 € pro Monat und Kind;
- 225 € pro Monat für das 3. Kind
- für das 4. und weitere Kinder 250 €

Prestation d’Accueil du Jeune Enfant (PAJE)

 

Prime à la naissance

- Ab dem ersten Kind

- einkommensabhängig

- rechtzeitige Meldung der Schwangerschaft bei der CPAM und CAF

Leistungshöhe:

- Einmalzahlung: 948,27€

Nicht exportierbare Leistung, d.h nur bei Wohnsitz in Frankreich

 

Allocation de base

- einkommensabhängig

- ab Geburt bis zum 3. Lebensjahr

Leistungshöhe:

 -184,62 € pro Monat und Familie

- Bei zwei Kindern unter 3 Jahren wird nur für ein Kind gezahlt! Ausnahme: Mehrlingsgeburten

 

Allocations familiales

- mindestens zwei unterhaltsberechtigte Kinder

- einkommensabhängig

Leistungshöhe:
nach Anzahl und Alter der Kinder

-  2 Kinder: 132,08 €

-  3 Kinder: 301,30 €

-  für jedes weitere Kind: +169,22 €

- Zuschläge für ältere Kinder

- Zusätzliche Pauschale für Familien mit mindestens 3 Kindern, wenn das älteste 20 Jahre alt ist

 

Allocation de rentrée scolaire (ARS)

- einkommensabhängig

- ab dem ersten Kind für Schulkinder zwischen 6 und 18 Jahren

Leistungshöhe:

- 370,31 € - 404,28 € pro Jahr pro Schulkind je nach Alter

 

Complément familial

- einkommensabhängig: geringes Einkommen

- mindestens drei unterhaltsberechtigte Kinder zwischen drei und 21 Jahren

Leistungshöhe:

- zwischen 171,91 € und 257,88 €

Kinderzulage, Ausbildungszulage

- Die Familienzulagen werden in der Schweiz vom Arbeitgeber entrichtet und sind seit dem 1.1.2009 durch da Bundesgesetz über die Familienzulagen geregelt, das einheitliche Untergrenzen für die Zulagen vorsieht

- in der Regel an Erwerbstätigkeit gebunden

 

Aargau, Basel Land, Basel Stadt, Solothurn

- Kinderzulage: 200 CHF/Kind

- Ausbildungszulage: 250 CHF/Kind

 

Jura

- Kinderzulage: 250 CHF/Kind

- Geburtszulage: 850 CHF

- Ausbildungszulage: 300 CHF/Kind

Erziehungsgeld

Elterngeld

- einkommensunabhängig

- 12 Monate plus ggf. 2 Partnermonate

Leistungshöhe:

- 65 %-67 % des Nettoeinkommens vor Geburt

- mindestens 300 € bis max. 1800 €

- erhöhtes Elterngeld für Geringverdiener

- Zuschläge bei Mehrlingsgeburten und Mehrkindfamilien

 

Elterngeld Plus

- einkommensabhängig

- für Eltern die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten

- doppelte Bezugszeit als beim Basis Elterngeld für Hälfte der Leistung

PreParE

- einkommensunabhängig je nachdem ob alleinerziehend oder nicht und zahlen der Kinder zwischen 6 Monate und 3 Jahre

Leistungshöhe:

- völlige Aufgabe der beruflichen Tätigkeit: 398,79 € pro Monat

- höchstens Halbtagsbeschäftigung: 257,80 € pro Monat

- von 50 % bis zu 80%-Teilzeitbeschäftigung: 148,72 € pro Monat

- wenn keine Allocation de base gewährt wird, wird die PreParE erhöht.

 

Complément de libre choix du mode de garde

- Betreuungszulage für die Betreuung durch Tagesmutter oder Kinderfrau

Nähere Auskünfte hierzu bei der CAF

Abhängig von Einkommen der Eltern und Alter der Kinder: von 89,03 € bis 470,69 € 

In der Schweiz existiert kein Erziehungsgeld

Zuletzt geändert am 26.10.2021