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Die Anerkennung in der Schweiz

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La reconnaissance en Suisse

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Die Anerkennung in der Schweiz

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Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Anerkennung von Berufsqualifikationen teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ist als nationale Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Schweiz erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen in diesem Zusammenhang.


Für EU/EFTA-Bürger gelten seit dem 1. September 2013 zwei unterschiedliche Verfahren:

  • Anerkennungsverfahren bei Niederlassung (gilt auch für Grenzgänger:innen)

  • Meldeverfahren für Dienstleistungserbringende

Das SBFI ist nicht die einzige zuständige Anerkennungsstelle für die Berufsqualifikationen. Je nach Verfahren und Beruf sind in der Schweiz andere Behörden für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zuständig. An welche Anerkennungsstelle Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden müssen, hängt von Ihrem Berufsabschluss ab. Detaillierte Auskünfte zum anschließenden Verfahren erhalten Sie direkt von der für Ihren Berufsabschluss zuständigen Anerkennungsstelle.

In einem ersten Schritt geht es darum abzuklären, ob der Beruf, der in der Schweiz ausgeübt werden soll, reglementiert ist. Als reglementiert gelten Berufe, die aufgrund der Rechts- und Verwaltungsvorschriften nur mit einer bestimmten Berufsqualifikation ausgeübt werden dürfen. Im Fall von reglementierten Berufen, ist für die Ausübung des Berufes eine Anerkennung (Gleichwertigkeit) nötig. Bei nicht reglementierten Berufen ist zur Berufsausübung grundsätzlich keine Anerkennung des ausländischen Diploms oder Ausweises notwendig. In diesen Fällen gewährt das ausländische Diplom direkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Die Validierung von im Berufsleben erworbenen Kompetenzen

Erwachsene mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung, wovon in der Regel drei Jahre (Regelung in der entsprechenden Bildungsverordnung) direkt im angestrebten Beruf nachgewiesen werden müssen, können ihre beruflichen Handlungskompetenzen in einem Validierungsdossier nachweisen und so einen formalen Abschluss erlangen.

Die Validierung von Bildungsleistungen ist ein Weg für Erwachsene ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidg. Berufsattest (EBA) zu erwerben ohne einen vollständigen formalen Bildungsgang zu durchlaufen. Sie weisen in diesem Qualifikationsverfahren ihre Bildungsleistungen aus beruflicher oder außerberuflicher Praxiserfahrung nach. Diese Bildungsleistungen werden überprüft und angemessen an den angestrebten Berufsabschluss angerechnet.

Die fünf Schritte zum Berufsabschluss über die Validierung

1. Information und Beratung: Über die zuständige Beratungsstelle Ihres Wohnkantons erfahren Sie, welches Angebot für die Validierung besteht und ob es ein für Sie geeignetes Verfahren ist.

2. Bilanzierung: Dabei identifizieren, analysieren und dokumentieren Sie Ihre beruflichen Handlungskompetenzen in einem Validierungsdossier. Sie orientieren Sich dabei am Qualifikationsprofil des angestrebten Berufsabschlusses, das sämtliche beruflichen Handlungskompetenzen, über die Sie verfügen müssen, aufzeigt. Die Allgemeinbildung als Teil der beruflichen Grundbildung wird ebenfalls nachgewiesen.

3. Beurteilung: Expertinnen oder Experten des Berufes beurteilen Ihr Validierungsdossier und führen ein vertiefendes Gespräch mit Ihnen zur Überprüfung.

4. Validierung: Sie erhalten eine Lernleistungsbestätigung, die detailliert aufzeigt, welche Bildungsleistungen Ihnen angerechnet werden. Ausserdem wird darin gegebenenfalls festgehalten, für welche Bereiche Sie noch ergänzende Bildung absolvieren müssen.

5. Zertifizierung: Sind alle beruflichen Handlungskompetenzen vorhanden, stellt der Wohnortskanton das EFZ oder das EBA für den entsprechenden Beruf aus.

 

Die Validierung von Bildungsleistungen ist ein neues Qualifikationsverfahren und wird erst seit kurzer Zeit für eine beschränkte, aber wachsende Anzahl Berufe angeboten. Die Kantone koordinieren das Angebot regional. Sie können sich bei Ihrem Wohnkanton über das aktuelle Angebot und die Kosten informieren. Gibt es kein kantonales Angebot, kann Ihr Wohnkanton Sie auch an einen anderen Anbieterkanton weiterleiten. Einen Überblick über das Angebot und die kantonalen Anlaufstellen finden Sie auf dem Webportal der Validierung von Bildungsleistung:

www.validacquis.ch
https://berufsberatung.ch/dyn/show/7246
www.bae.berufsbildung.ch/dyn/9482.aspx

Weiterführende Links

Zuletzt geändert am 01.08.2023
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