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Kfz-Zulassung in Deutschland

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Kfz-Zulassung in Deutschland eines in Frankreich gekauften/gebrauchten Fahrzeuges

Falls Sie von Frankreich nach Deutschland ziehen, oder ein in Frankreich gekauftes Fahrzeug nach Deutschland importieren, müssen Sie Ihr Fahrzeug in Deutschland anmelden. Die Anmeldung müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland vornehmen lassen.

Wie melde ich ein neues Fahrzeug aus Frankreich nach Deutschland um?

Soll ein neues Kraftfahrzeug aus Frankreich eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Übereinstimmungsbescheinigung zur EG Typengenehmigung (CoC)
  • Kaufvertrag / Originalrechnung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
  • Eventuell Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person und des Bevollmächtigten

Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weitergegeben wird. Sie sind verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" abzugeben und die Steuer zu entrichten.

Wie melde ich ein gebrauchtes Fahrzeug aus Frankreich nach Deutschland um?

Soll ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus Frankreich eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere (carte grise und Kennzeichen)
  • Wenn vorhanden: Übereinstimmungsbescheinigung zur EG Typengenehmigung (CoC)
  • Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind: Nachweis über eine Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung
  • Kaufvertrag / Originalrechnung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin oder des zukünftigen Halters
  • Eventuell Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person und der oder des Bevollmächtigten

Kfz-Zulassung in Deutschland eines in der Schweiz gekauften/gebrauchten Fahrzeuges

Falls Sie von der Schweiz nach Deutschland ziehen, oder ein in der Schweiz gekauftes Fahrzeug nach Deutschland importieren, müssen Sie Ihr Fahrzeug in Deutschland anmelden. Die Anmeldung können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnortes in Deutschland vornehmen lassen.

Wie melde ich ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland um?

Die EU hat unter anderem mit den EFTA-Ländern so genannte Präferenzabkommen über gegenseitige Zollbefreiung für bestimmte Produkte, zu denen auch Fahrzeuge gehören, geschlossen. Die Schweiz zählt zu den EFTA-Ländern. Um diese Zollbefreiung für ein in der Schweiz gekauftes Fahrzeug in Anspruch nehmen zu können, muss als Nachweis der "Ursprungseigenschaft" - also der Herkunft der Ware – ein Präferenznachweis vorgelegt werden.

Als Präferenznachweis kommen abhängig vom Warenwert zwei verschiedene Möglichkeiten in Betracht:

  • Für Fahrzeuge, die aus der Schweiz nach Deutschland eingeführt werden, ist ab einem Warenwert von 6.000,- € (resp. 10.300,- CHF unabhängig vom aktuellen Umrechnungskurs) der deutschen Zollbehörde eine Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" vorzulegen. Diese können Sie auf der Seite des deutschen Zolls herunterladen.

    Dieses Dokument muss von der schweizerischen Zollbehörde mit Dienstsiegel bestätigt sein. Die Warenverkehrsbescheinigung bekommen Sie bei der schweizerischen Industrie- und Handelskammer.
  • Wenn der Kaufpreis/Warenwert nicht mehr als 6.000 €/10.300 CHF beträgt, genügt auch eine entsprechende Ursprungserklärung auf der Rechnung.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Wohnsitzverlegung keine Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden muss, wenn das Fahrzeug als "Umzugsgut" eingeführt wird.

Als Nachweis der korrekt erfolgten Einfuhr und der Bezahlung aller Einfuhrabgaben stellt Ihnen das deutsche Zollamt eine sogenannte Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Zulassung des Fahrzeuges sehr wichtig ist.

Erst wenn die Zollformalitäten erledigt sind, können Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beim Landratsamt das notwendige Antragsformular zur Anmeldung eines Kraftfahrzeugs erhalten und ausfüllen.


Bei der Zulassungsstelle benötigen sie folgende Papiere:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originalkaufrechnung
  • ausländische Fahrzeugpapiere (Fahrzeugausweis und Kennzeichenschilder)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Übereinstimmungsbescheinigung zur EG Typengenehmigung (CoC) oder Gutachten der technischen Prüfstelle.

Mehr Informationen über den Fahrzeug-Import finden Sie beim ADAC.

Zuletzt geändert am 22.08.2023

Kfz-Zulassung in Frankreich

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Kfz-Zulassung in Frankreich eines in Deutschland gekauften/gebrauchten Fahrzeuges

Falls Sie von Deutschland nach Frankreich ziehen oder ein in Deutschland gekauftes Fahrzeug nach Frankreich importieren, müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von einem Monat in Frankreich anmelden. Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage der Agence nationale des titres sécurisés (ANTS), https://immatriculation.ants.gouv.fr/. Als Anmeldebescheinigung Ihres Fahrzeuges erhalten Sie anschliessend eine Carte grise.

 

Welche Unterlagen muss ich für die Anmeldung meines Fahrzeuges in Frankreich vorlegen?

1. Der Antrag auf Zulassung
Das Formular (cerf-Dokument Nr. 13750) ist online auszufüllen.

2. Konformitätsbescheinigung
Erforderlich ist grundsätzlich die EG Konformitätsbescheinigung (Certificate of conformity – COC), welche die technischen Normen des Fahrzeuges bestätigt. Dieses Papier wird von der verkaufenden Person ausgehändigt, ein Duplikat kann (eventuell kostenpflichtig) auch vom Hersteller oder Vertreter des Herstellers in Frankreich angefordert werden.

Wenn nur eine teilweise Konformitätsbescheinigung durch den Hersteller ausgestellt wurde, kann auch eine Sonderbescheinigung vorgelegt werden (procès-verbal de réception à titre isolé), die von der DREAL (Direction Régionale de l’Environnement, de l’Aménagement et du Logement) ausgestellt wird. Wohnwagen, Wohnmobile, Anhänger, oder Motorräder müssen manchmal diesen Weg gehen, um in Frankreich zugelassen zu werden.

3. Der Nachweis über die französische Contrôle technique (Technische Untersuchung des Fahrzeuges) oder die deutsche Bescheinigung zur gültigen Hauptuntersuchung
Für die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen muss ein Nachweis über die gültige französischen Contrôle technique vorgelegt werden oder die deutsche Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung, dieser Nachweis darf jeweils nicht älter als sechs Monate sein.

4. Der Kaufvertrag oder die Rechnung
Der Kaufvertrag oder die Rechnung müssen auf den Namen der Antragstellerin oder des Antragstellers der Carte grise ausgestellt werden (und nicht auf den Namen eines Auftragnehmers, z.B. Werkstatt). Außerdem müssen sich der Kilometerstand des Fahrzeuges sowie die Fahrgestellnummer aus dem Kaufvertrag oder der Rechnung ergeben.

5. Deutsche Zulassungspapiere
Zur Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs müssen die deutschen Zulassungspapiere oder ein offizielles Schriftstück vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass die Papiere bei der Abmeldung von den deutschen Behörden einbehalten wurden.

6. Die Bescheinigung des französischen Finanzamts über Mehrwertsteuerbefreiung oder -zahlung (quitus fiscal)
Im Rahmen der Zulassung des Fahrzeugs in Frankreich werden Sie unter anderem nach der Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung oder -zahlung gefragt. Diese bestätigt die Befreiung von der Entrichtung der Mehrwertsteuer in Frankreich bzw. quittiert die Bezahlung der Mehrwertsteuer. Das für Unternehmen zuständige Finanzamt an Ihrem Wohnort stellt diese Bescheinigung aus.

Sie müssen die Mehrwertsteuer binnen zwei Wochen nach dem Kauf in Frankreich entrichten, wenn Sie ein Neufahrzeug erwerben. Aus steuerlicher Sicht wird ein Kraftfahrzeug als Neuwagen betrachtet, wenn seit der Erstzulassung weniger als sechs Monate vergangen sind oder der Kilometerstand weniger als 6.000 km beträgt. In Deutschland kaufen Sie das Fahrzeug dann steuerfrei, dies ist beim Kauf zu beachten.

Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug aus Deutschland importieren, sind Sie von der Zahlung der Mehrwertsteuer in Frankreich befreit. Ein Gebrauchtfahrzeug ist aus steuerlicher Sicht ein Fahrzeug, das älter als sechs Monate ist und dessen Kilometerstand mehr als 6.000 km beträgt. In diesem Fall bezahlen Sie die Mehrwertsteuer in Deutschland.

7. Gegebenenfalls Vollmacht und Identitätsnachweis
Falls Sie die Zulassung des Fahrzeugs für eine andere Person beantragen, benötigen Sie eine unterschriebene Vollmacht und einen Identitätsnachweis der bevollmächtigenden Person (bevorzugt: Führerschein).Bei der Zulassung durch einen französischen Händler benötigen Sie einen Identitätsnachweis.

8. Wohnsitznachweis der Antragstellerin oder des Antragsstellers
Als Wohnsitznachweis gelten in Frankreich unter anderem eine Telefon-, Gas-, Wasser- oder Stromrechnung, ein Steuerbescheid oder ein Mietvertrag.

Wie kann ich über die Grenze fahren und die contrôle technique in Frankreich abnehmen lassen, wenn das Auto bereits abgemeldet ist?

Um die technische Untersuchung des Fahrzeuges (contrôle technique) in Frankreich abnehmen zu lassen und über die Grenze zwischen Frankreich und Deutschland zu fahren, sind gültige Autokennzeichen erforderlich.

Falls das Auto, das Sie in Deutschland kaufen, bereits abgemeldet wurde, ist ein Antrag auf provisorische Kurzzulassung erforderlich.

In Deutschland können Sie bei den Kfz-Stellen die so genannten Ausfuhrkennzeichen erwerben. Diese sind deutsche Kennzeichen, die speziell für den Export vorgesehen sind. Zuständig für die Ausgabe der Ausfuhrkennzeichen sind die Kfz-Zulassungsstellen. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass;
  • bei Vertretung zusätzlich schriftliche Vollmacht, gültiger
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person;
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II;
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge (eVB-Nummer);
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung durch den letzten HU-Bericht;
  • SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer).

Achtung: Das Fahrzeug muss zu Identifizierungszwecken bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden. Der Verbandkasten (mit Warndreieck und Rettungsweste) muss eventuell vorgezeigt werden, sowie die Originalkennzeichen.

Unsere Broschüre: Kfz-Zulassung in Frankreich nach dem Import aus Deutschland

Zulassung von Fahrzeugen in Frankreich nach dem Import aus Deutschland (de)
Typ: PDF — Größe: 459 KB

Kfz-Zulassung in Frankreich eines in der Schweiz gekauften/gebrauchten Fahrzeuges

Die Europäische Union ist eine Zollunion, innerhalb derer keine Zölle erhoben werden. Einfuhrzölle werden nur noch gegenüber Nicht-EU-Ländern erhoben. Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, fallen für Fahrzeuge, die aus der Schweiz importiert werden, Zollgebühren an.

Diese Zollgebühren entfallen nur dann, wenn es sich bei dem importierten Fahrzeug um Umzugsgut bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Frankreich handelt. Hierfür müssen Sie in Frankreich weder Mehrwertsteuer noch Zollgebühren entrichten, vorausgesetzt:

  • Vor Ihrem Umzug haben Sie mindestens für zwölf Monate in der Schweiz gelebt
  • Ihr Fahrzeug besitzen Sie seit mindestens sechs Monaten
  • Sie werden es nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate veräussern
  • Sie haben das Kfz als Umzugsgut auf Ihrer Inventarliste aufgeführt

Das Fahrzeug muss in Frankreich angemeldet werden und dies innerhalb einer Frist von vier Wochen, nachdem Sie die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung (certificat de dédouanement (846A)) erhalten haben. Ein Fahrzeug ohne gültiges Kennzeichen darf nicht verwendet werden.

Sie bekommen zunächst automatisch ein provisorisches Anmeldungszertifikat mit welchem Sie sich ein Kennzeichen ausstellen lassen könnten. Mit diesem können Sie allerdings nur in Frankreich fahren. Sie finden weitere Informationen dazu unter: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F16542.

Antragsformular und Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie dem Antragsformular beifügen, um das Fahrzeug in Frankreich anzumelden:

  • Identitäsnachweis wie Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnsitznachweis, beispielsweise Wasserrechnung oder Steuerbescheid
  • Nachweis über den Kauf
  • Auslagen für die Beantragung
  • Übereinstimmungsbescheinigung zur EG Typengenehmigung (CoC) oder - wenn Sie diese nicht haben - attestation d'identification du véhicule à un type français (beim Hauptimportateur der Marke oder beim Hersteller in Frankreich zu beantragen). Wenn dieses Dokument nicht auf Französisch ist, muss es übersetzt werden.
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung „certificat de dédouanement“ (846A)

Für Gebrauchtwagen müssen des Weiteren vorgelegt werden:

  • das Original des ausländischen Fahrzeugbriefes
  • Nachweis der technischen Prüfstelle attestation de contrôle technique, der nicht älter sein darf als sechs Monate, wenn das Fahrzeug älter als vier Jahre ist.
Zuletzt geändert am 09.08.2023

Kfz-Zulassung in der Schweiz

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Zulassung eines in der EU gekauften/gebrauchten Fahrzeugs

Zoll

Bei einem Umzug in die Schweiz sollten Sie ihr Auto am Zoll mittels Formular 13.20 A (sog. Verzollungsnachweis) als Umzugsgut (Übersiedlungsgut) deklarieren lassen, da Sie ansonsten Mehrwertsteuer darauf entrichten müssen. Dies geht allerdings nur, wenn Sie ihr Auto vor dem Umzug (als Umzugsdatum gilt das Datum, an welchem die Aufenthaltsbewilligung ausgestellt wurde) schon mindestens sechs Monate in Benutzung hatten und es auch nach dem Umzug in der Schweiz weiterhin benutzen werden.

 

Motorfahrzeugkontrolle / Ummeldung des Kraftfahrzeuges

Wenn die Zollformalitäten erledigt sind, müssen Sie ihr Auto beim zuständigen kantonalen Straßenverkehrsamt (heisst hier in der Region meist "Motorfahrzeugkontrolle") ummelden lassen. Dort wird man Ihnen einen Termin zur Motorfahrzeugprüfung (= TÜV) Ihres Fahrzeuges in der zuständigen Kontrollstelle geben. Für die Anmeldung beim Straßenverkehrsamt ist eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Zertifikat) fakultativ. Wenn Sie eine solche besitzen, sind weniger Prüfungseinheiten nötig. Anderenfalls wird Ihr Fahrzeug einer kompletten Prüfung unterzogen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Straßenverkehrsämter der Kantone.

Bevor Sie allerdings den Termin zur Motorfahrzeugprüfung wahrnehmen können, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug einem Abgastest zu unterziehen. Dies kann bei jeder größeren Werkstatt erledigt werden. Nach dem Abgastest erhalten Sie ein Abgaswartungsdokument, das Sie zur Motorfahrzeugprüfung mitbringen müssen.

Zur Motorfahrzeugprüfung müssen Sie nach Terminabsprache erscheinen und dort ihr Formular 13.20A stempeln lassen.

Für die Anmeldung bei der Motorfahrzeugprüfung notwendige Unterlagen

Falls Sie eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung besitzen

  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung

  • Zollpapiere (Formular 13.20A)

  • Abgaswartungsdokument

  • Ausländische Fahrzeugpapiere (falls Fahrzeug bereits in Verkehr stand)

  • Seit dem 1. Juli 2012 müssen abgabepflichtige Fahrzeuge auf dem Formular 13.20A den Stempel für die Entrichtung der CO2-Sanktionsabgabe vom Bundesamt für Straßen aufweisen: www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/co2-emission/personenwagen.html

 

Falls Sie keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung besitzen

  • Technische Daten des Fahrzeugs

  • Nachweis der Lärmnorm oder Resultat der Lärmmessung

  • Nachweis über die Einhaltung der Abgasnorm

  • Nachweis der Rauch- und Partikelnorm (bei Dieselmotoren)

  • Zollpapiere (Formular 13.20A)

  • Abgaswartungsdokument

  • Ausländische Fahrzeugpapiere (falls Fahrzeug bereits in Verkehr stand)

  • Gegebenenfalls Nachweis über Schutz der Insassen beim Frontaufprall

  • Gegebenenfalls Nachweis über Schutz der Insassen beim Seitenaufprall

  • Seit dem 1. Juli 2012 müssen abgabepflichtige Fahrzeuge auf dem Formular 13.20A den Stempel für die Entrichtung der CO2-Sanktionsabgabe vom Bundesamt für Straßen aufweisen: www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/co2-emission/personenwagen.html

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Nach bestandener Motorfahrzeugprüfung müssen Sie die neuen Nummernschilder sowie den Fahrzeugausweis (entspricht Fahrzeugbrief oder –schein, carte grise) bei der kantonalen Motorfahrzeugkontrolle beziehungsweise dem kantonalen Straßenverkehrsamt abholen. Hierzu benötigen Sie normalerweise folgende Dokumente:

  • die abgestempelten Zollpapiere (Formular 13.20 A)

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein; Fahrzeugbrief nur wenn vorhanden)

  • die alten ausländischen Nummernschilder (diese werden durch das Amt vernichtet, die Vernichtung wird ins Ausland gemeldet)

  • einen Identitätsnachweis

  • den Versicherungsnachweis (dieser wird Ihnen von der schweizerischen Haftpflichtversicherung ausgestellt, bei der Sie zuvor Ihr Fahrzeug versichert haben müssen).


Die jeweilige Zulassungsstelle bestimmt letzlich darüber, welche Unterlagen benötigt werden. Sie können sich auf den entsprechenden Websites informieren.

Achtung: Die Ummeldung muss bis spätestens 12 Monate nach der ersten Einreise in die Schweiz erfolgt sein! So lange dürften Sie Ihre ausländischen Nummernschilder maximal noch weiterbenutzen, vorausgesetzt, die Schilder sind noch gültig und es besteht eine Versicherungsdeckung.

Weiterführende Links

Zuletzt geändert am 03.08.2023
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