Behandlungen im Ausland
Zum PDF-Export hinzufügenAkute Behandlungen im Ausland
Wenn Sie während eines kurzen Aufenthalts im Ausland (EU, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz) einen Unfall haben oder sich bei einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln lassen müssen, haben Sie mit der sogenannten Europäischen Krankenversicherungskarte Anspruch auf medizinische Behandlung. In Deutschland und der Schweiz befindet sich diese in der Regel auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte, in Frankreich bekommen Sie eine eigene Karte dafür.
Es besteht Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Die europäische Krankenversicherungskarte hat innerhalb der EU sowie auch in der Schweiz Gültigkeit. Damit können medizinische Leistungen zu denselben Bedingungen in Anspruch genommen werden, wie sie für die Versicherten des Gastlandes gelten. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse der Patientin oder des Patienten erstattet.
Geplante Behandlungen im Ausland
Generell können Sie mit der Kostenübernahme von geplanten Behandlungen in EWR-Staaten oder der Schweiz rechnen, wenn die Leistungen von der Gesetzgebung des Staates vorgesehen sind, in dem sich Ihre Krankenkasse befindet. Die Kostenübernahme erfolgt nach nationalem Recht.
Dabei wird zwischen stationären und ambulanten Behandlungen unterschieden, da gegebenenfalls unterschiedliche Regeln zur Anwendung kommen.
Informieren Sie sich bitte dazu bei Ihrer Krankenversicherung.
Weiterführende Links
- Geplante Versorgung - Europäische Kommission
- http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=569&langId=de
- Geplante Behandlung: Bezahlung und Kostenerstattung
- http://europa.eu/youreurope/citizens/health/planned-healthcare/expenses-reimbursements/index_de.htm
- Vous partez à l'étranger pour vous faire soigner (site du CLEISS)
- http://www.cleiss.fr/particuliers/partir/soins/index.html
- TRISAN: Informationen für Bürger:innen
- Ratgeber Krankenversicherung für Grenzgänger:innen, Leitfaden für die Patientenmobilität am Oberrhein, Infoblätter zur Pflege in Deutschland und Frankreich
- https://www.trisan.org/buergerinfos