Bildung
Zum PDF-Export hinzufügenIn Europa wird der Bereich Bildung nationalstaatlich geregelt. Allerdings kooperieren die Länder und haben gemeinsame Ziele und bewährte Verfahren festgelegt. So dürfen EU-Bürger:innen an jeder Hochschule in der EU unter denselben Voraussetzungen wie Einheimische studieren – wenn sich auch die Aufnahmebedingungen zwischen einzelnen Ländern und Hochschulen erheblich unterscheiden. Es gibt zahlreiche Beispiele für die gute grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der allgemeinen und beruflichen Bildung:
- Europass - Standard-Lebenslauf
- Europäischer Qualifikationsrahmen
- Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung
- Bologna-Prozess
- Erasmus+ - EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
All diese Maßnahmen sollen europäische Bürger:innen bei Studium und Arbeit im Ausland unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EU.
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