Bildung
Zum PDF-Export hinzufügenIn Europa wird der Bereich Bildung nationalstaatlich geregelt. Allerdings kooperieren die Länder und haben gemeinsame Ziele und bewährte Verfahren festgelegt. So dürfen EU-Bürgerinnen und -Bürger an jeder Hochschule in der EU unter denselben Voraussetzungen wie Einheimische studieren – wenn sich auch die Aufnahmebedingungen zwischen einzelnen Ländern und Hochschulen erheblich unterscheiden. Es gibt zahlreiche Beispiele für die gute grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der allgemeinen und beruflichen Bildung:
- Europass - Standard-Lebenslauf
- Europäischer Qualifikationsrahmen
- Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung
- Bologna-Prozess
- Erasmus+ - EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
All diese Maßnahmen sollen europäische Bürgerinnen und Bürger bei Studium und Arbeit im Ausland unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EU.
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