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Bildung

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In Europa wird der Bereich Bildung nationalstaatlich geregelt. Allerdings kooperieren die Länder und haben gemeinsame Ziele und bewährte Verfahren festgelegt. So dürfen EU-Bürger:innen an jeder Hochschule in der EU unter denselben Voraussetzungen wie Einheimische studieren – wenn sich auch die Aufnahmebedingungen zwischen einzelnen Ländern und Hochschulen erheblich unterscheiden. Es gibt zahlreiche Beispiele für die gute grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der allgemeinen und beruflichen Bildung:

All diese Maßnahmen sollen europäische Bürger:innen bei Studium und Arbeit im Ausland unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EU.

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Zuletzt geändert am 01.08.2023
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