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Umzug von der Schweiz nach Deutschland

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Déménagement de Suisse en Allemagne

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Verwaltungsformalitäten in Deutschland

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Meldepflicht

Jede Person, die in Deutschland eine Unterkunft bezieht, ist angehalten sich innerhalb einer Woche bei den zuständigen Behörden (Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro) der örtlichen Gemeinde bzw. des Stadtviertels anzumelden. Dieser, in der Regel kostenlose, Vorgang ist obligatorisch. Falls Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann Ihnen ein Bußgeld auferlegt werden. Das notwendige Anmeldeformular können Sie normalerweise direkt von der Homepage der zuständigen Behörde herunterladen oder vor Ort erhalten.

Zur Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Formular, Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis und den Mietvertrag (bzw. die genauen Angaben über die Person von der Sie die Unterkunft mieten) vorlegen. Die Behörde wird Ihnen anschließend eine Meldebestätigung ausstellen.

Sollten sich später Änderungen Ihrer persönlichen Situation ergeben, müssen Sie diese ebenso mitteilen.

Aufenthaltstitel

Staatsangehörige der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) brauchen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland.

Schweizer Staatsangehörige benötigen jedoch einen Aufenthaltstitel. Weitere Informationen bekommen Sie bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde oder der deutschen Botschaft: www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/Startseite.html

Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates haben, brauchen einen Aufenthaltstitel. Weitere Informationen bekommen Sie bei der deutschen Botschaft des Staates, in dem Sie sich vor der gewünschten Einreise nach Deutschland aufhalten. Für Personen, die bereits in Deutschland wohnen, ist die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes zuständig. Bitte informieren Sie sich bei Einzelfragen direkt bei der für Sie zuständigen Behörde.

 

Was brauche ich für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels?

Die Modalitäten für die Erteilung eines Aufenthaltstitels hängen vom Zweck des Aufenthaltes ab. Entsprechend müssen unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden.

Informationen finden Sie unter anderem auf folgenden Internetseiten:

www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/Startseite.html
https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5000993
www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/aufenthalt-node.html

Arbeitserlaubnis

Schweizer Bürger:innen benötigen keine Arbeitserlaubnis um in Deutschland zu arbeiten. Auch Staatsangehörige der EU und des EWR benötigen keine Arbeitserlaubnis um in Deutschland zu arbeiten.

Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz haben, brauchen eine Arbeitserlaubnis. Weitere Informationen bekommen Sie bei der Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/LernenUndArbeiten/ArbeiteninD_node.html

Ausweispapiere

Wenn Ihr letzter Wohnort in der Schweiz war, können Sie Ihre Ausweispapiere beim zuständigen Konsulat aktualisieren lassen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des jeweils zuständigen Konsulats:

Webseite des schweizerischen Generalkonsulats in Frankfurt (zuständig für Rheinland-Pfalz): https://www.eda.admin.ch/frankfurt

Webseite des schweizerischen Generalkonsulats in Stuttgart (zuständig für Baden- Württemberg): https://www.eda.admin.ch/stuttgart

Zuletzt geändert am 31.07.2023
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