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Homeoffice

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Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice oder Pflicht des Arbeitnehmers zum Homeoffice?

Unter dem Begriff Homeoffice wird jene Arbeit verstanden, die Arbeitnehmer/innen ganz oder teilweise, regelmäßig oder unregelmäßig von zu Hause aus verrichten. Dabei ist der häusliche Arbeitsplatz normalerweise mit dem betrieblichen Arbeitsplatz durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden.

Von Gesetzes wegen besteht normalerweise kein Anspruch auf ein Arbeiten von zu Hause aus. Auch der/die Arbeitgeber/in kann seinerseits nicht ohne Weiteres Homeoffice verordnen. Gewährt der/die Arbeitgeber/in diese Arbeitsform, sollte im Arbeitsvertrag oder in einem gesonderten Reglement als integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrages ein Vermerk unter „Arbeitsort“ angebracht werden. In der aktuellen Notlage sind die Arbeitgeber/innen von Seiten der Behörden dazu aufgefordert worden, bei der Bewilligung von Homeoffice flexibel zu sein.

Suchen Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber nach einer Lösung, die möglichst gleichermaßen den betrieblichen, wie den nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechnung trägt!

Homeoffice im grenzüberschreitenden Kontext

Homeoffice am Oberrhein - Ein Leitfaden für Grenzgänger:innen und ihre Arbeitgeber:innen (de)
Typ: PDF — Größe: 1005 KB

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Zuletzt geändert am 21.11.2022
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