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Wahlrecht Deutschland

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Droit de vote, Allemagne

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Wahlrecht

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Staatsangehörige eines EU-Staates, die länger als drei Monate in Deutschland wohnen, haben das Recht in Deutschland sowohl an Europawahlen (der deutschen Kandidaten) als auch Kommunalwahlen teilzunehmen und selbst gewählt zu werden. Dazu müssen Sie sich beim Wahlbüro Ihrer Wohnortgemeinde in Deutschland einschreiben.

Beachten Sie: Bei den Europawahlen haben Sie die Wahl, ob Sie in ihrem Wohnsitzland oder Ihrem EU-Herkunftsland wählen. Die doppelte Teilnahme an der Europawahl ist verboten und strafbar (Wahlbetrug). Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis am Wohnort schließt automatisch das Recht aus, sich in das Wählerverzeichnis in Ihrem EU-Herkunftsland einzutragen.

Französische Staatsangehörige: Ausübung des Wahlrechts in Frankreich

Französische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, können ihr Wahlrecht in Frankreich auf zwei Wege ausüben:

  • durch Einschreiben in die konsularische Wählerliste oder

  • durch Einschreiben in eine Wählerliste einer französischen Gemeinde

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Angehörige eines EU-Staats, die in einem anderen Mitgliedsstaat wohnen, können an den Kommunalwahlen und an den Europawahlen im Land ihres Wohnsitzes teilnehmen. Bei den Europawahlen müssen sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger entscheiden, in welchem Land sie wählen möchten: im Mitgliedsstaat, in dem sie wohnen oder im Mitgliedsstaat, dessen Nationalität sie haben (siehe auch unter „Wahlrecht in Deutschland“). In beiden Staaten wählen, hieße, sich des Wahlbetrugs strafbar zu machen.

Schweizer Staatsangehörige: Ausübung des Wahlrechts in der Schweiz

Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer können Sie Ihr Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene brieflich ausüben. Dazu müssen Sie bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz und bei Ihrer Stimmgemeinde (eine Ihrer früheren Wohnsitzgemeinden oder einer Ihrer Heimatorte) immatrikuliert sein.

In den Kantonen Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Schwyz, Solothurn und Tessin haben die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zudem das Stimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene.

Zuletzt geändert am 06.10.2022

Wahlrecht in Deutschland

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Der Maastrichter Vertrag gewährt den EU-Bürgerinnen und Bürgern ein Wahlrecht bei den Gemeinde- und Europawahlen in Ihrem Wohnland in der EU. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können sich lediglich als Schweizer Wählerinnen und Wähler im Ausland beim Konsulat anmelden. 

Sich als Schweizer Wählerin oder Wähler im Ausland registrieren

Die Anmeldung als Schweizer Wählerin oder Wähler im Ausland muss beim zuständigen Konsulat für den Wohnbezirk geleistet werden.

Zuletzt geändert am 06.10.2022
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