Umzug nach Deutschland
Zum PDF-Export hinzufügenDer Umzug ins Nachbarland ist mit zahlreichen Formalitäten verbunden. Nachfolgend erhalten Sie grundlegende Informationen, die Ihnen bei den Vorbereitungen Ihres Umzuges nach Deutschland nützlich sein können.
- Umzug → Umzug nach Deutschland ... → Umzug von Frankreich nach Deutschland
- Umzug → Umzug nach Deutschland ... → Umzug von der Schweiz nach Deutschland
Wahlrecht
Zum PDF-Export hinzufügenStaatsangehörige eines EU-Staates, die länger als drei Monate in Deutschland wohnen, haben das Recht in Deutschland sowohl an Europawahlen (der deutschen Kandidatinnen und Kandidaten) als auch Kommunalwahlen teilzunehmen und selbst gewählt zu werden. Dazu müssen Sie sich beim Wahlbüro Ihrer Wohnortgemeinde in Deutschland einschreiben.
Beachten Sie: Bei den Europawahlen haben Sie die Wahl, ob Sie in ihrem Wohnsitzland oder Ihrem EU-Herkunftsland wählen. Die doppelte Teilnahme an der Europawahl ist verboten und strafbar (Wahlbetrug). Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis am Wohnort schließt automatisch das Recht aus, sich in das Wählerverzeichnis in Ihrem EU-Herkunftsland einzutragen.
Französische Staatsangehörige: Ausübung des Wahlrechts in Frankreich
Französische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, können ihr Wahlrecht in Frankreich auf zwei Wege ausüben:
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durch Einschreiben in die konsularische Wählerliste oder
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durch Einschreiben in eine Wählerliste einer französischen Gemeinde
Weitere Informationen finden Sie hier: https://de.ambafrance.org/Elections-a-l-etranger-19740.
Bitte beachten Sie: Angehörige eines EU-Staats, die in einem anderen Mitgliedsstaat wohnen, können an den Kommunalwahlen und an den Europawahlen im Land ihres Wohnsitzes teilnehmen. Bei den Europawahlen müssen sich die betroffenen Bürger:innen entscheiden, in welchem Land sie wählen möchten: im Mitgliedsstaat, in dem sie wohnen oder im Mitgliedsstaat, dessen Nationalität sie haben (siehe auch unter „Wahlrecht in Deutschland“). In beiden Staaten wählen, hieße, sich des Wahlbetrugs strafbar zu machen.
Schweizer Staatsangehörige: Ausübung des Wahlrechts in der Schweiz
Als Auslandschweizer:in können Sie Ihr Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene brieflich ausüben. Dazu müssen Sie bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz und bei Ihrer Stimmgemeinde (eine Ihrer früheren Wohnsitzgemeinden oder einer Ihrer Heimatorte) immatrikuliert sein.
In den Kantonen Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Schwyz, Solothurn und Tessin haben die Auslandschweizer:innen zudem das Stimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene.
Wahlrecht in Deutschland
Zum PDF-Export hinzufügenDer Maastrichter Vertrag gewährt den EU-Bürger:innen ein Wahlrecht bei den Gemeinde- und Europawahlen in Ihrem Wohnland in der EU. Schweizer Bürger:innen können sich lediglich als Schweizer Wähler:innen im Ausland beim Konsulat anmelden.
Sich als Schweizer Wähler:in im Ausland registrieren
Die Anmeldung als Schweizer Wähler:in im Ausland muss beim zuständigen Konsulat für den Wohnbezirk geleistet werden.
- für Rheinland-Pfalz: Webseite des schweizerischen Generalkonsulats in Frankfurt www.eda.admin.ch/frankfurt
- für Baden-Württemberg: Webseite des schweizerischen Generalkonsulats in Stuttgart www.eda.admin.ch/stuttgart