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Arbeiten im Nachbarland

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Ein Arbeitsverhältnis ist zugleich gesetzlichen wie auch vertraglichen Regelungen unterworfen. Im Arbeitsrecht unterscheiden sich die deutschen, französischen und schweizerischen Gesetze in mehreren Punkten. Es gibt kein einheitliches europäisches oder grenzüberschreitendes Arbeitsrecht, das auf alle Arbeitskräfte Anwendung findet, die in einem Staat wohnen und in einem anderen arbeiten. Daher ist es ratsam, sich über die Gesetze des Beschäftigungsstaates, in dem man arbeiten möchte, zu informieren.

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In der Rubrik „Familienleistungen“ finden Sie Informationen zu diesen Themen in Frankreich, Deutschland und der Schweiz unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die mit Grenzgängerstatus verbunden sind. 

Zuletzt geändert am 05.07.2024
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