Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz
Zum PDF-Export hinzufügen Aus dem PDF-Export entfernenDie Arbeitslosenversicherung (ALV) sorgt für ein angemessenes Ersatzeinkommen und bemüht sich um eine rasche Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Ebenso kann sie in bestimmten Situationen den Unternehmen helfen, schwierige Zeiten zu überbrücken und so Stellen zu erhalten.
Die Arbeitslosenentschädigung (ALE) will den versicherten Personen einen angemessenen Ersatz für erlittenen Erwerbsausfall bieten. Die Entschädigung wird direkt von der zuständigen Arbeitslosenkasse an die Betroffenen ausbezahlt. Personen mit einer unselbstständigen Tätigkeit (Angestellte) sind in der Regel ALV-beitragspflichtig und somit auch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Der Arbeitgebende zieht den Beitrag des Arbeitnehmenden direkt vom Lohn ab und entrichtet ihn der AHV-Ausgleichskasse.
Rechtliche Grundlage ist das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG).
Zuletzt geändert am 18.12.2015- COVID-19 – Informationen F/D/CH
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