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Die Arbeitslosigkeit in Deutschland

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L’assurance chômage en Allemagne

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Sozialversicherung

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Im Falle von Arbeitslosigkeit gilt die Regelung der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch der Rentenversicherung. Wenn Sie im Jahr vor dem Beginn der Arbeitslosengeldzahlung rentenversicherungspflichtig waren, entrichtet die Agentur für Arbeit während der Dauer des Leistungsbezuges die Pflichtbeiträge an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

Als Leistungsempfänger:in sind Sie auch bei Unfällen versichert, wenn Sie auf dem Weg zur Agentur für Arbeit oder auf deren Anweisung zu anderen Stellen sind (zum Beispiel für einen Arztbesuch oder ein Bewerbungsgespräch). Im Falle eines Unfalles müssen Sie diesen unverzüglich der Agentur für Arbeit melden.

Zuletzt geändert am 28.09.2023
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