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Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen

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La convention fiscale germano-suisse

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Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte

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Art. 11

Zinsen aus Forderungen, insbesondere Guthabenzinsen aus Konten oder Depots, können grundsätzlich nur in dem Staat besteuert werden, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist.

Zuletzt geändert am 22.03.2021
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