Mutterschaft/Vaterschaft, Elternzeit, Familienleistungen
Zum PDF-Export hinzufügenSie erwarten ein Baby oder haben bereits ein oder mehrere Kinder und haben Fragen zum Mutterschaft/Vaterschafts-Urlaub, zur Elterngeld während eine Elternzeit oder zur Berechnung des Kindergeldes, auf das Sie Anspruch haben. In dieser Rubrik finden Sie Informationen zu diesen drei Themen in den drei Ländern unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die mit dem Status eines Grenzgängers verbunden sind.
Als Grenzgänger können Sie nämlich sowohl in Ihrem Wohnland als auch in dem Land, in dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben, Familienleistungen erhalten. Wenn Sie in beiden Ländern Familienleistungen beziehen möchten, müssen Sie die Anträge an die Kassen in beiden Ländern weiterleiten.
Wenn sich Ihre Situation ändert (Verlust des Arbeitsplatzes, Geburt eines neuen Kindes, Krankschreibung, Wechsel des Arbeitsortes usw.), müssen Sie die Kassen beider Länder informieren, damit dies bei der Berechnung der Beihilfen, auf die Sie Anspruch haben, berücksichtigt werden kann. Dies kann verhindern, dass Sie zu viel gezahlte Beträge zurückzahlen müssen.
Eine Übersicht über die Familienleistungen in Frankreich und Deutschland finden Sie in unserer nachfolgender Broschüre „Grenzgänger - Geburt eines Kindes“.
Unsere Broschüre: Geburt eines Kindes
- Geburt eines Kindes: Grenzgänger:innen Deutschland/Frankreich (de)
- Typ: PDF — Größe: 1 MB
- Familienleistungen → Mutterschaft/Vaterschaft
- Familienleistungen → Familienleistungen im grenzgänger Kontext
- Familienleistungen → Vorrangiges Land für Grenzgänger:innen
- Familienleistungen → Überblickstabelle: Welches Land zahlt in welchem Fall die Familienleistung?
- Familienleistungen → Elternzeit und Elterngeld
- Familienleistungen → Betreuungsgeld