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Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen

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La convention fiscale germano-suisse

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Definition des steuerlichen Wohnsitzes

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Art. 4

Für die Beurteilung der Frage, ob eine Person in der Schweiz oder in Deutschland ansässig ist, kommt es darauf an, ob die Person nach dem jeweiligen nationalen Recht unbeschränkt steuerpflichtig (also mit seinen gesamten in- und ausländischen Einkünften) ist (hierbei kommt es nicht auf die melderechtliche Anmeldung, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse an; ob Sie als unbeschränkt steuerpflichtig gelten, erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt bzw. Steueramt).

Wenn eine Person nach diesen Kriterien sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz ansässig ist, kommt es zunächst darauf an, in welchem der Staaten sie eine ständige Wohnstätte hat.

Verfügt eine Person in mehreren Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Lebensmittelpunkt).

Kann auch dies nicht eindeutig bestimmt werden, kommt es zunächst auf den gewöhnlichen Aufenthalt und dann auf die Staatsangehörigkeit an.

Besitzt die Person die Staatsangehörigkeit beider Vertragsstaaten, so regeln die zuständigen Behörden die Frage in gegenseitigem Einvernehmen.

Zuletzt geändert am 22.03.2021
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